Ausserdem betont die EDU, dass Bundesrat und Parlament sich nicht durch EU-Instanzen zu immer neuen Zahlungen erpressen lassen dürfen. Unterstützung von Projekten im Ausland muss durch den Sinn und die Effizienz der Projekte gerechtfertigt sein. Bei solcher Unterstützung darf es nicht darum gehen, sich in anderen Dossiers die EU wohlgesinnter zu stimmen.
Auf die vom Bundesrat mit dem erwähnten Beitrag verknüpften 190 Millionen Franken für einen Rahmenkredit "Migration" ist ebenfalls zu verzichten. Die aktuelle Lage in zahlreichen europäischen Ländern zeigt, dass diese Länder weder die geltenden Dublin-Regeln umsetzen noch den Willen zeigen, die EU-Aussengrenzen in konzertiertem Vorgehen zu schützen. Dieser Rahmenkredit würde also direkt verpuffen.
Ausserdem ist die Verknüpfung dieser Summe mit dem erstgenannten Beitrag sachlich nicht gerechtfertigt.
Für weitere Auskünfte:
Hans Moser, Präsident EDU Schweiz, 079 610 42 37
Roland Haldimann, Vizepräsident EDU Schweiz, 079 435 36 40